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Berlin: Klimaschutzpolitik vor und nach 2020
Freitag, 18. Mai 2018
Die neuen EU-Regelungen zu den
zwei EU-Systemen handelbarer Emissionsrechte und die verbleibenden Aktionsfelder für die nationale deutsche Klimaschutzpolitik vor und nach 2020

Berlin, 18. Mai 2018, 9:00
Ort: Französische Botschaft in Berlin, Pariser Platz 5, 10117 Berlin, Eingang: Wilhelmstraße 69
Verantwortlich: bevk Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz

Die EU-Kommission hatte zunächst im Juli 2015 den Legislativvorschlag für die Weiterführung des EU-Systems handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS) und dann im Juli 2016 den für die Weiterführung der sogenannte Lastenteilungsvereinbarung (EU-ESD) jeweils für die Zeit nach 2020 dem EUParlament und dem EU-Rat zur Entscheidung vorgelegt. Drei bzw. zwei Jahre haben beide Gremien benötigt, um zunächst intern und dann im sogenannten TRILOG-Verhandlungsprozess gemeinsam darüber zu beraten und Kompromisse zu finden. Ende März 2018 wurde schließlich eine Einigung erzielt, die demnächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht und vier Wochen danach in Kraft treten wird.

Richtigerweise wurde zum Schluss über beide EU-Gesetze, EU-Richtlinien genannt, gemeinsam verhandelt. Denn beide regeln Systeme handelbarer Emissionsrechte, die sich gegenseitig beeinflussen und mehrere Verknüpfungsoptionen besitzen. Deshalb muss man zu deren Bewertung auch beide EU-Regelungen gemeinsam betrachten. Dazu lädt der bvek zu seiner Jahrestagung 2018 ein.

Während das EU-ETS ein echtes EU-System ist, das seit 2013 EU-weit einheitlich gilt und nur noch ein einziges EU-Budget an Emissionsrechten (EUA), einheitliche Zuteilungsregeln für kostenlose EUAs usw. besitzt und der EUA-Handel auf Unternehmensebene erfolgt, ist das EU-ESD ein Handelssystem auf Ebene der EU-Mitgliedsstaaten, das für jeden Staat eigene jährliche Rechtebudgets zwar verbindlich festlegt, den Staaten aber völlige nationale Freiheit lässt, mit welchen politischen Instrumenten sie diese einhalten. Die Staaten können auch jederzeit „einseitig“ Tätigkeiten und Gase aus dem ESD-Bereich (in Betracht kommt hier insbesondere der Verkehrsbereich) in den ETS-Bereich überführen und im begrenzten Umfang auch EUAs in den ESD-Bereich.

Was bedeuten diese neuen Regelungen nun für die Betreiber von ETS-Anlagen und mit welchen unterschiedlichen Instrumenten wollen Deutschland und seine großen Nachbarn, Frankreich und Polen ihre Verpflichtungen im ESD-Bereich nachkommen? Wollen sie evtl. von den Verknüpfungsoptionen zwischen ETS und ESD Gebrauch machen? Welche Aktionsfelder verbleiben für die nationale deutsche Klimapolitik? Der bvek wird dazu seine Vorschläge vorstellen und mit Vertretern aller Fraktionen des Deutschen Bundestages diskutieren.
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Anmeldung bitte senden an: Fax: 030-32900966 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Freitag, den 18. Mai 2018
08:00 Uhr Beginn Registrierung
09:00 Uhr Eröffnung / Begrüßung:
Jürgen Hacker, Vorsitzender des bvek
Anne-Marie Descôtes, Französische Botschafterin

Teil 1: Die neuen EU-Klimaschutz-Gesetze

09:05 Uhr Einführung in die 2 EU-Systeme handelbarer Emissionsrechte: Emission Trading System (ETS) + Effort Sharing Decision (ESD)
Jürgen Hacker, Vorsitzender des bvek
Diskussion

09:45 Uhr Die wichtigsten Änderungen der EU-ETS-Richtlinie - Was bedeuten sie für die Betreiber von ETS-Anlagen, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten?
N. N., (i.V. von Dr. Landgrebe), Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Diskussion

10:45 Uhr Kaffeepause in der „Rue de France“

11:15 Uhr Die Weiterentwicklung der ESD-Richtlinie (Handelssystem auf Staatenebene) und ihre nationale Umsetzung (The further development of the ESD Directive (trading system at state level) and its national implementation)
Paweł Różycki, Vice-Director of the Department of Air and Climate Protection in the Polish Ministry of Environment
Pascal Gauthier, Botschaftsrat für Verkehr Energie Umwelt, Französische Botschaft in Deutschland
Jasper Braam, Referat KI I 6, Grundsatzfragen europ. Klima- + Energiepolitik, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Diskussion / Discussion

12:30 Uhr Kleiner Mittags-Stehimbiss in der „Rue de France“

Teil 2: Verbleibende Aktionsfelder für die nationale deutsche Klimaschutzpolitik im EU-Klimaschutzrahmen vor und nach 2020

13:15 Uhr Einführung in das Spannungsfeld zwischen EU-Vorgaben und deutschen Vorreiter-Ambitionen - Wie kann das nationale deutsche Klimaschutzziel 2020 doch noch erreicht und wie könnte Deutschland nach 2020 Vorreiter werden?
Jürgen Hacker, Vorsitzender des bvek

13:45 Uhr Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Bundestagsfraktionen
Dr. Andreas Lenz*, MdB, CDU/CSU
N.N.*, MdB, SPD
Karsten Hilse**, MdB, AfD
Dr. Lukas Köhler**, MdB, FDP
Ralph Lenkert**, MdB, Die Linke
Lisa Badum**, MdB, Bündnis 90/Die Grünen
Moderator: Daniel Wetzel, Wirtschaftsredaktion Berlin, Die Welt

15:00 Uhr Diskussionserweiterung um Plenum

15:30 Uhr Schlusswort und Ende der Tagung

Änderungen des Programmes bleiben vorbehalten!
* - angefragt
** - Vorbehaltlich einer kurzfristigen Präsenzpflicht im Bundestag-Plenum
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