BMU und UBA loben den ersten „Bundespreis Umwelt & Bauen“ aus

[28.01.2020]
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Alle reden über Nachhaltigkeit – auch die Baubranche. Den passenden Gesprächsstoff liefert ein Preis, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) seit heute ausschreiben: Mit dem neuen „Bundespreis Umwelt und Bauen“, der 2020 erstmals vergeben wird, wollen die Initiatoren Projekte mit Vorbildcharakter in puncto Nachhaltigkeit auszeichnen – nicht nur in den klassischen Bereichen Bestand und Neubau, sondern zudem in fünf weiteren Kategorien. Bewerben können sich alle Akteure des Baubereichs. Teilnahmeschluss ist der 15. April 2020. Schirmherrin des Wettbewerbs ist die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze.

Der Wunsch von immer mehr Bauherren und Planern, hohen Gebrauchsnutzen und architektonische Qualität mit Klima - und Umweltschutz zu verbinden, bringt viele spannende Projekte hervor. Sie belegen am praktischen Beispiel, dass nachhaltiges Bauen über den Lebenszyklus hinweg betrachtet viele Vorteile bietet – auch im Hinblick auf die Kosten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze:

Steigender Heizenergiebedarf, Sanierungsrate sollte höher sein

[09.09.2019]

Von Puja Singhal und Jan Stede (DIW 19-36-1)

Das Beheizen von Wohnräumen macht fast ein Fünftel des Endenergieverbrauchs in Deutschland aus. Der vorliegende Bericht wertet einen umfangreichen Datenbestand von Heizenergieabrechnungen von Zwei- und Mehrfamilienhäusern in Deutschland aus – diese repräsentieren mehr als zwei Drittel des gesamten Gebäudebestands. Die energetische Sanierungsrate des Gebäudebestands verharrt seit der Jahrtausendwende auf einem niedrigen Stand, während der Heizwärmebedarf von privaten Haushalten je Quadratmeter seit 2015
einen Aufwärtstrend verzeichnet. Mit Blick auf die deutschen Klimaziele für 2050 im Gebäudebereich ist dies eine alarmierende Entwicklung. Es bedarf daher zusätzlicher Politikmaßnahmen, um den Energiebedarf im Gebäudebereich deutlich zu senken. Dazu zählen beispielsweise steuerliche Anreize für tiefgreifende Modernisierungen sowie Maßnahmen, die auf das Verhalten privater Haushalte zielen.


Hier können Sie den vollständigen Wärmemonitor-Bericht
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
als PDF herunterladen und offline lesen.
Größe: 486 KB

 

 

– smart und digital      •      Tagungsband erschienen

[02.05.2019]

Der ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE) veröffentlicht seinen neuen Tagungsband mit dem Titel „Die Energiewende – smart und digital“. Die hier gesammelten Vorträge der letzten Jahrestagung stellen aktuelle Forschungsergebnisse und Instrumente für die Energiewende vor.

Der Tagungsband steht für alle Interessierten im Internet zur Verfügung und kann dort auch als gedrucktes Heft kostenfrei bestellt werden.

Der schnell fortschreitende Digitalisierungs- und Automatisierungsprozess wird ein wichtiger Wegbegleiter für die Transformation unseres Energiesystems. Richtig eingesetzt kann Digitalisierung die Energiewende beschleunigen und sie effizienter und kostengünstiger gestalten.

Der FVEE hat mit seiner Jahrestagung 2018 einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand und die Perspektiven in den für die Energiewende relevanten Technologiebereichen gegeben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben gezeigt, wie die Informations- und Kommunikationstechnologien den Transformationsprozess unterstützen können, um die Zielrichtungen Ökologie, Ökonomie und soziale Nachhaltigkeit gleichgewichtig umzusetzen.

Link zu Download und Online-Bestellung

 

 

Zeitgemäße Reform der Grundsteuer   -   Boden ist Gemeingut

[es für B.A.U. e.V., 15.04.2019]

Die Finanzministerien der Länder untersuchen schon seit Jahren mehrere Grundsteuer-Reformoptionen von Modellvarianten, konnten sich aber politisch bisher auf keines der Modelle zur Besteuerung von Grund und Boden mitsamt der Aufbauten (Gebäude), d.h. der „verbundenen Bemessungsgrundlage“ einigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun im April 2018 die Grundsteuer B (auf Bauland und bebautes Land) in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig bzw. als nichtmehr vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
In einigen Inhalten ist die Grundsteuer veraltet und die Berechnungen basieren auf unterschiedlichen Einheitswerten; im Osten auf Werten von 1935 und im Westen von 1964 – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen (~14 Milliarden Euro), die ungefähr im Endergebnis in gleicher Höhe beibehalten werden soll.

Bis Ende 2019 müssen nun die Grundsteuer-Berechnungen einheitlich für alle Bundesländer reformiert werden und die neuen Besteuerungsrundlagen bis Ende 2024 für ca. 36 Millionen Grundstücke eingeführt sein.
Es ist unwahrscheinlich diese riesen Aufgabe mit jeweils komplizierten individuellen Berechnungen zu Grundstück und zu einzelnen Gebäuden termingerecht, rechtssicher und gerecht zu bewältigen, um diese Steuer-Einnahmen nicht zu gefährden.

Eine zeitgemäße Reform der Grundsteuer ist möglich über ein sinnvolles alternatives Modell zur Erneuerung der Grundsteuerberechnung als reine Bodenwertsteuer. Diese ließe sich relativ leicht umsetzen auf der Basis der flächendeckend von den kommunalen Gutachterausschüssen regelmäßig ermittelten Bodenrichtwerte.

Unbebaute Grundstücke und auch das bewusste, häufig spekulative Brachliegenlassen oder eine Unternutzung von Bauflächen werden im Vergleich zu bebauten Grundstücken mit der Bodenwertsteuer deutlich stärker belastet. Eine höhere Baudichte reduziert die Umlage der Grundsteuer auf die Nebenkosten der einzelnen Mieter.

Zusätzlich könnte optional der Bodenwert- auch noch eine Bodenflächenkomponente hinzugefügt werden, die Wertunterschiede dämpft - wenn dies politisch in einer Gemeinde gewünscht ist.
Dies führt zu einer teilweisen Umverteilung der Steuerlast zwischen hoch- und niedrigpreisigen Lagen und vereint die Vorteile eines wertabhängigen und eines wertunabhängigen Ansatzes.

„Ein wirtschaftlicher Umgang mit dem knappen Gut Fläche, die innerörtliche Aktivierung von Flächen für Wohnen und Gewerbe und die Ertüchtigung des Gebäudebestands sind dauerhafte Herausforderungen in und für die Städte und Gemeinden überall in Deutschland. Der Grundsteuer könnte hierbei eine Schlüsselrolle zukommen, wenn sie hilft, diese Herausforderungen zu bewältigen. Für die Kommunen bundesweit wäre eine zeitgemäße, weil investitionsfreundliche, sozial ausgewogene und zukunftsgerichtete Grundsteuer von großer Bedeutung.“

Grundsteuer: Zeitgemäß! - Ein bundesweiter Aufruf zur Grundsteuerreform:

Informationen zu Dämmstoffen und Dämmmaßnahmen

[18.12.2018]
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)  möchten Sie über die Veröffentlichung neuer Informationsangebote im Themenfeld Dämmstoffe und Dämmmaßnahmen informieren. Im Pressebereich der Kampagnenwebseite unter https://www.natuerlich-daemmen.info/presse finden Sie Texte, Bilder sowie Infografiken die Sie auch für Ihre Kommunikation kostenlos nutzen können. Links zu den Inhalten auch auf Ihrer Website sind willkommen. Leiten Sie die Informationen gern auch an Dritte weiter.

Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen Kristin Fromholz von co2online gGmbH (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel: +49 30-36996112) gern zur Verfügung.

Neuigkeiten: Praxistest Dämmung erste Berichte online | Leitfaden Dämmung veröffentlicht | Neuer Online-Ratgeber informiert über Dämmstoffe

Hinweis: Die Inhalte wurden im Rahmen der Kampagne „Natürlich Dämmen – Klimaschutz zieht ein“ erstellt. Die Kampagne wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und von der gemeinnützigen co2online GmbH gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. umgesetzt. Ziel der Kampagne ist es, mehr Transparenz und Akzeptanz in das Themenfeld Dämmstoffe und Dämmmaßnahmen zu bringen.

verantwortlich: Dora Griechisch | Projektmanagerin Energie und Klimaschutz

Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bundesgeschäftsstelle Berlin | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin
Telefon: +49 30 2400867-965 | Telefax: +49 30 2400867-19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.duh.de | facebook.com/umwelthilfe | twitter.com/umwelthilfe |

DUH e.V. | BGF: J. Resch, S. Müller-Kraenner | Vorstand: Prof. Dr. H. Kächele, B. Jäkel, C.-W. Bodenstein-Dresler

 

 

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